Kunden-Informationen im Bezug auf unsere Produkte

Bei Nichteinhaltung entfallen die Gewährleistungsansprüche

Kunststoff-Rolläden

Kunststoff-Rolläden dürfen bei Sonneneinstrahlung nicht ganz geschlossen werden. Zwischen Rollo und Fenster/Tür können sonst Temperaturen bis zu 90° entstehen. Schäden an Rollo (Krümmung), Fenster/Tür oder Verglasung sind die Folge. Wir empfehlen dringend bei Sonneneinstrahlung die Lichtschlitze geöffnet zu halten.

Rollo-Raffstors, Beschattungen, Sonnenschutz:

Um Sturmschäden zu vermeiden empfehlende wir bei Raffstor-Anlagen dringend die Montage von Windwächtern. Lieferung und Montage der Windwächter (Windrad) muss durch Elektriker erfolgen. Schienen geführte Raffstor-Anlagen sollten bei max. 5 bft (7,5- 10,4 m/s) einfahren. Rolläden bei starkem Wind ganz oben, oder ganz, unten lassen. Für Schäden, die durch die Bedienung von festgefrorenen, motorbetriebenen Rolläden oder Raffstor entstehen übernehmen wir auch in der Gewährleistungszeit keine Haftung. Rollo-Gurte sind Verschleiß-Teile und unterliegen keiner Gewährleistung
Sämtliche Anschluss- Verdrahtungs- und Kabelverlegungsarbeiten sowie das Setzen der Schalter müssen gemäß VDE von einer Elektro-Installationsfirma ausgeführt werden. Die Kosten hierfür sind in unseren Preisen nicht enthalten.
Bei motorbetriebenen Rollos/Raffstor MUSS bauseits eine Anschlussdose in unmittelbar Nähe des Rollos/Raffstors montiert werden. Falls mehrere Motore über einen Schalter laufen, muss der Elektriker Trenn-Relais einbauen.
Der Elektriker muss Schalter verwenden, bei denen eine "Nullstellung" möglich ist. Auf- u. Abbewegung darf nicht gleichzeitig oder ohne Stopp-Pause möglich sein. Zwischen Auf- u. Abbewegung muss ca. 1 Sec. Pause durch den Schalter vorgegeben sein. Werden diese Voraussetzungen nicht eingehalten schmoren die Auf-Ab-Kontakte, die Endlagen verstellen sich, die Beschattungsanlage kann stark beschädigt werden, der Antriebsmotor wird kaputt gehen. Bei Mehrkanal-Funk-Sendern erfolgt die Programmierung nach Aufwand an Zeit (zuzüglich Fahrtkosten).

3-fach-Verglasungen

Eine nur teilweise Beschattung der Scheiben ist bei Sonneneinstrahlung nicht zulässig. Bei 3-fach-Glas kann sich die mittlere Scheibe extrem aufheizen. Bei Teilbeschattung kann dies zu Spannungsrissen führen. Bei Sonneneinstrahlung müssen die Rollo-Lichtschlitze geöffnet bleiben. Nicht parallel verlaufender Randverbund, ebenso wie Stöße im Randverbund stellen keinen Mangel dar.

Isolierglas- allgemein

Bei Schallschutz- und Sonderverglasungen kann sich der angegebene Wärmedämmwert verschlechtern. Bitte beachten Sie: festverglaste Scheiben müssen von Außen gereinigt werden. dies gilt im Besonderen, wenn Sie festverglaste Scheiben im Obergeschoss wünschen. (wir raten hiervon dringend ab)

Über-Große Glasscheiben unbedingt vermeiden !

Wir empfehlend dringend bei der Planung Ihrer Fenster; Glasflächen von mehr als 3 qm zu vermeiden. Ab 3 qm Glas-Fläche muss die Glasdicke von 4- auf 6mm je Scheibe erhöht werden. Es ist mit einem Mehrpreis von deutlich über 100% zu rechnen. Das Scheibengewicht steigert sich um 50 %. Die Wärmedämmung wird sich aufgrund von geringeren Scheibenabständen verschlechtern. Die im Vortext angegebenen Dämmwerte werden bei den betroffenen Positionen nicht mehr eingehalten. Der Lichteinfall reduziert sich. Farbton und Verspiegelung unterscheiden sich von den anderen Fenstern. Für Scheiben, bei denen in Breite und Höhe gleichzeitig 1900mm Kantenlänge überschritten wird; übernehmen wir keine Garantie. Wir lehnen also hier grundsätzlich jede Gewährleistung ab. Diese Riesen-Scheiben passen durch keine Zimmertür- oder Haustüröffnung. Falls später ein Austausch erforderlich sein müsste, würde der gesamte Fensterrahmen ausgebaut. Sämtliche Kosten hierfür müssen vom Kunden übernommen werden. (z.B. die neue Iso-Scheibe, Rahmen, Aus- u. Einbau, Putz und Malerarbeiten Innen- und an der Hausfassade- Außen. Unter Umständen muß eine ganze Hausfassaden-Seite neu verputzt und gestrichen werden)

mobiler Kran

Falls für übergroße Elemente oder übergroße Scheiben ein mobiler Kran benötigt wird erfolgt die Abrechnung hierfür zusätzlich. Das gleiche gilt bei schlecht zugänglichen Baugrundstücken z. B. Hanglagen. Für die Auslieferung unserer Fenster benötigen wir grundsätzlich eine befestigte Zufahrt. Auch in dem Bereich, wo sich im Obergeschoss bodenhohe Elemente befinden. Falls die beschriebene Zufahrtsmöglichkeit nicht existiert und ein mobiler Kran benötigt wird, erfolgt ebenso die Abrechnung hierfür zusätzlich.

Fensterläden

bei Windgeschwindigkeiten über 60km/h (Sturm) und ungünstiger Lage des Objekts können Schäden am Beschlag und den Feststellern auftreten. Für solche Schäden und daraus entstehende Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. Fensterläden müssen bei stürmischen Wind geschlossen- und verriegelt werden. (Alle Ladenbeschlagshersteller weisen ausdrücklich auf diese Tatsache hin)

Die mitgelieferten Montage- u. Wartungsanleitungen für unsere Produkte sind zu beachten !

Diese Infos zum Download